ALGEMEINE VERTRAGS-UND REISEBEDINGUNGEN
1.Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags-und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TOROS REISEN GmbH für von uns veranstaltete Reisearrangements oder andere von uns angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleitungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung:Bei allen ``Nur-Flug Arrangements`` (insbesondere z.B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags-und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggeselschaften.
2.Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen TOROS REISEN GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande.Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inklusive diesen Allgemeinen Vertrags-und Reisebedingungen) für sie und TOROS REISEN GmbH wirksam
3.Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro person in Schweizer Franken.
3.2 Ihre Buchung wird TOROS REISEN GmbH schriftlich bestätigt, es sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer Anzahlungen zu leisten:Fr.400.- pro person für alle reisen in Europa, in den Mittelmeer-Randstaaten und nach arabien, Fr.800.- pro person nach übersee.Die zahlung für den restpreis hat sich spätestens 14 Tage vor abreise bei TOROS REISEN GmbH einzutreffen.Erfolgt die zahlung nicht fristgerecht, triit Ziffer 4.2 in kraft.Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, in der Regel 14-10 Tage vor Abreise.
3.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
4.Annulation oder Umbuchung durch der Kundern
4.1 Wen sie eine Reise absage oder Änderungen/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so muss dies TOROS REISEN GmbH Persönlich oder durch eingeschreibenen Brief mitgeteilt werden.Die Bereits erhaltenen Reisedokumente sind TOROS REISEN GmbH gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bei einer Annulation, Änderung oder umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr.60.- , pro Auftrag maximal Fr. 120.- als Bearbeitungsgebühren erhoben.Diese Gebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annulationservicherung gedeckt.Sagen Sie die Reise weniger als 22 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annulationskosten erhoben:
21-15 Tage vor Abreise:20% des Preises
14-8 Tage vor Abreise:40% des Preises
0-7 Tage vor Abreise bzw.Nichtantritt:80% des Preises
4.3 Last-Minute-Angebote:Ab buchungsdatum 100% des Pauschalpreises.
Katologbuchungen können innerhalb von 24 Stunden kostenlos annulliert werden.Dies gilt nicht für Last minute Buchungen.
4.4 Die Annulationkosten werden in Härtefallen von einer Annulationkostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender Versicherungspolice.
4.5 Wenn sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersqatzreisenden benennen.Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den vertrag einzutreten.Er hat zudem den besonderen Reiseefordernissen (Gesundheit usw.) zu genugend es dürfen seiner Teilnahme keine gezetlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u.dgl.Keine Umbuchung
Oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehende Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.der eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
-bei Reisen in der Schweiz bis Reisebeginn
-bei Reisen Europa und die Länder ohne Visumpflicht bis 2 Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet)
bei Reisen nach übersee und Länder mit Visiumplicht Absprache mit TOROS REISEN GmbH und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Dauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente etc.)
Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.Tritt ein Ersatzreisender in den vertrag ein, so haften er und Sie solidarisch für die Bezahlung des Preises.
5.Änderungen
5.1 TOROS REISEN GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern.Sollte dies der fall sein, orientiert Sie TOROS REISEN GmbH vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Die Pauschalreise unserer Arrangements basieren auf den Vertragspreisen mit den Leistungsträgern.Deshalb bleiben nachträgliche Preiserhöhungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, ausdrücklich vorbehalten, dies namentlich in folgenden Fällen:
- bei Preiserhöhungen der unabhängigen leistungsträger, die bei Ausschreibungen des Programms noch nicht bekannt waren (z.B. allgemeingültige Tarifänderungen von Transport unternehmungen, Treibstoffzuschläge etc.);
- bei Preiserhöhungen infolge Kurs-oder Währungsänderungen.Überschreitet die nach-trägliche Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Pauschalpreises, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ohne Ihre Mitteilung innert 5 Tagen stimmen Sie der Preiserhöhung zu.
TOROS REISEN GmbH behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart,Transportmittel,Fluggesell-
Schaften, Flugzeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände es erforden wird Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.
6.Absage durch TOROS REISEN GmbH
Wir behalten uns vor, wegen ungenügender Betilligung oder onderer Umstände die Reise abzusagen, wenn die Durchführung für uns wirtschatflich unzumutbar wird.Die Rreise muss bis 21 Tagen vor dem festgelegten Reisebeginn durch TOROS REISEN GmbH abgesagt werden.
Ereignisse höherer Gewalt, (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhe), behörderliche Massnahmen oder Streiks können TOROS REISEN GmbH veranlassen, die Reise abzusagen, in einem solchen Fall werden Sie raschmöglichst benachrichtigt.In den unter Punkt 6 genannten Fällen, zahlt Ihnen TOROS REISEN GmbH den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.1) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr.60.- pro Person, maximal Fr.120.- pro Auftrag.Bei Spezialprogrammen, Theather- und Konzert,- Sport,- Vereins- und Verbandreisen oder in Ihrem Auftrag zusammengestellte Gruppenreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
7.Programmänderung, Leistungsausfälle auf der Reise
Wir eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur teilweise erbracht, sind wir, die Reiseleitung oder lokale Vertretung um eine Ersatzleistung bemüht.Unvermeidbare Mehrkosten von denen wir beim Abschluss des Vertrages auch unter Begutachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenflls weiterbelasten.Diese Regelung gilt auch wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen.Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückerstatet, soferndiese TOROS REISEN GmbH nicht belastet werden.In dringenden Fällen (Erkrankungen,Unfall etc.) wird Ihnen die reiseleitung/lokale Vertretung bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflichsein.Sind Sie im besitz unserer Annulations- und Rückreisekostenversicherung muss die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.
8.Beanstandungen
8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie Berechtigt und verpflichtet, bei der TOROS REISEN GmbH-Reiseleitung/-Vetretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Die Reiseleitung oder örtliche Vertretung wird bemäht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.Ist Abhilfe nicht möglich, lassen Sie sich die gerügten Mängel durch die reiseleitung, Vertretung oder durch den Leistungsträger schriftlich bestätigen.Vor Ort keine Schaden ersatzforderungen anerkannt.
8.3 sofern Sie Mängel, Rückfergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber TOROS REISEN GmbH geltend wollen, müssen Ihre beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbereit werden.Ihre beanstandung sind die Bestät5igung der Reiseleitung/örtlichen Vertretung und allfällige beweismittel beizulegen.
9.Haftung von TOROS REISEN GmbH
9.1 Als reiseveranstalter wir für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der Vereinberaten Reiseleitungen.TOROS REISEN GmbH vergütetIhnen der Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, wen es dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2 Enthalten internationale Abkommen Beschrankungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger erfüllung, so kann sich TOROS REISEN GmbH berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser abkommen.Intern.Abkommen mit Haftungbeschräkungen bestehen insbesonder im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schriffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
9.3 TOROS REISEN GmbH haftet nicht, wen die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückführen ist:
- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der reise
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines dritten, der an der Erbringung der vertraglich bereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches TOROS REISEN GmbH oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.
9.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, welche die Folge der nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des vertrages sind, haften wir, sofern die Schäden durch TOROS REISEN GmbH oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind.Vorbehalten beiben internationale abkommen.
9.5 Bei Sach-und Vermögensschäden, die aus nicht oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von TOROS REISEN GmbH auf maximal den zweifachen Reisetrag bescränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verurscht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in international Abkommen.
9.4 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können u.U während der Reise örtliche Veranstaltungen gebucht werden.Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiko verbunden sind /z.B Wanderungen in grossen höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution).Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung an solche Veranstaltungen teilzunehmen.TOROS REISEN GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese allgemeine vertrags-und Reisebedienungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Asflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die reiseleitung/örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
10.Versicherung
Die Annullierungs-und Rückreisekostenversicherung ist im Arragementpreis nicht eingeschlossen, deren Abschluss ist aber obligatorisch.Sollten Sie über eine private Versicherungsabschluss absehen.Die Haftung der Reise, Transport und Luftunternehmen ist beschränkt.TOROS REISEN GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für eine ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B Reiseunfall- und Reisekrankversicherung, Reisegepäckversicherung etc.
11.Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bei der reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und einreisevorschriften.Diese angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins.Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungstelle oder beim betreffenden Konsulat.Wenn Reisedokumente ausgestelt oder verlängert, visa eingeholt werden müssen, sind sie selber verantwortlich.Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annulationsbestimmungen.Die Reisenden sind selber für die einhaltung der Einreise-, Gesundheits-und Devisenvorschriften verantwortlich.Überprüfen sie vor der Abreise, ob alle notwendingen Dokumente auf sich tragen.TOROS REISEN GmbH macht sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer Allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
13.Gerichsstand
Anwendbar ist das schweizerische recht.Klangen gegen uns können nur am Sitz in Zürich eingereicht werden.
14.Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe konsultieren.Der Ombudsmann ist bestreb, bei jeglicher Art von Problemen eine faire ausgewogene einigung zu erzielen.
15.Allgemeine Bestimmungen
15.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gezetlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlecht.Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
15.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibung verlieren alle unsere früheren Publukationen über gleichlautende Reiseziele und Termine Ihre Gültigkeit.
15.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15.4 Die Ungültigkeit eines teils dieser Bedingungen berürht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Toros Reisen GmbH 8060 Zürich Flughafen |